Derzeit wird über eine Änderung der GEZ-Gebührenerhebung beratschlagt. Die Ministerpräsidenten der Länder diskutieren verschiedene Ansätze, darunter:
1) Rundfunkgebühren auch für PCs und Smartphones: Nach diesem Entwurf werden auch diejenigen zu Vollzahlern, die gar keinen Fernseher, dafür aber internetfähige Computer und Smartphones besitzen.
2) Beweislastumkehrung: Nicht mehr die GEZ muss nachweisen, dass man ein Rundfunkgerät besitzt, sondern der “Beschuldigte” muss beweisen, dass er keines besitzt – beispielsweise über eine eidestattliche Erklärung.
3) Zwangsabgabe: Nachgedacht wird auch darüber, ob zukünftig jeder Haushalt GEZ-Gebühren zahlen muss – egal ob er ein Rundfunkgerät besitzt oder nicht.
Eine Entscheidung soll bis Juni 2010 getroffen werden.


