Letzten Freitag wurde der 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag von den Ministerpräsidenten unterschrieben. Er beinhaltet vor allem neue Regelungen für Produktplacement:
“Von April an muss Product Placement vor und nach jeder Sendung klar gekennzeichnet werden, zudem nach jeder Werbeunterbrechung.” (Süddeutsche Zeitung)
Schwierig gestaltet sich auch die neue Verpflichtung, eingekaufte Sendungen auf Product Placement zu untersuchen und ggf. zu kennzeichnen.
“”In vielen Filmen werden Gegenstände des alltgäglichen Gebrauchs benutzt: Laptops, Autos, Lebensmittel. Wie soll man herausfinden, ob es sich dabei um Product Placements handelt?”, sagte ein namentlich nicht näher benannter ARD-Mitarbeiter der “Frankfurter Rundschau”.” (DWDL)
Stichtag für Produktionen mit Product Placement ist der 19. Dezember 2009. Alle später produzierten Sendungen fallen unter die neue Regelung.
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